Seit 1995 besteht in Deutschland die gesetzliche Pflichtversicherung, die im Fall der Pflegebedürftigkeit Unterstützung nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch im individuellen Pflegefall leistet. Seitdem wurden die Leistungen stetig weiter verbessert, so dass jetzt Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärker berücksichtigt werden. Sowohl Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen haben einen grundlegenden Anspruch auf Beratung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kranke oder behinderte Menschen alle erforderlichen Informationen bekommen und die Qualität in der Pflege gewährleistet ist. Hier biete ich zum einen die über einen längeren Zeitraum fortlaufende Beratung an. Bei dieser entsteht in der Regel ein Vertrauensverhältnis, in dem wirkungsvolle Reflektion und langfristig effizientes Arbeiten ermöglicht wird. Zum anderen biete ich die ein- oder mehrmaligen in sich abgeschlossenen Beratungen an, denn oft kann schon durch gezielte Informationsweitergabe die Pflegesituation deutlich verbessert werden. Auch der nach § 37 (3) SGB XI erforderliche Beratungsnachweis für die Pflegekasse wird von mir ausgestellt.