Zur Vorgeschichte
Durch meine mehrjährige Tätigkeit in Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen stellte ich fest, dass es sowohl in der langfristigen Unterstützung der Pflegebedürftigen wie auch bei der regelmäßigen Entlastung der pflegenden Angehörigen einen wesentlichen Bedarf gibt. Viele Familien stehen vor der Frage, wie sie konkrete Alltagssituationen mittel- und langfristig gut bewältigen können.
Zielgruppe
Die Hauptzielgruppe meines Angebots bei „Turnout statt burn out“ stellen Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz durch Schädigungen oder Erkrankungen des Gehirns dar.
Zunächst lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen. Im pflegerischen Alltag unterscheidet sich die Situation von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen häufig von der eines erwachsenen Pflegebedürftigen. Hier liegt eine ganz anders gelagerte Motivation zugrunde und die Pflege kann von zahlreichen Autonomiekonflikten begleitet werden.
Im Verlauf meiner Tätigkeit wurde ich immer häufiger auch von älteren Menschen und ihren Angehörigen angefragt. Hier geht es in der Regel um Casemanagement, mit dem ein gut funktionierendes Hilfe- und Unterstützungssystem aufgebaut wird. Häufig leben die erwachsenen Kinder weiter entfernt und möchten ihre Eltern gut versorgt wissen. Diese möchten in der Regel gern so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit leben. Je nach den individuellen Voraussetzungen kann auch der Umzug in ein Wohnprojekt nach dem „Bielefelder Modell“ sinnvoll sein. Hierbei leben die betroffenen Menschen in ihrer eigenen Wohnung, haben aber rund um die Uhr die Versorgungssicherheit durch einen Pflegedienst.
Angebot
Mein Angebot liegt zum einen in der Beratung sowohl der Pflegebedürftigen wie auch ihrer (Familien)angehörigen. Hierzu finden neben den Erstgesprächen in der Regel weitere kontinuierlich verlaufende Beratungsgespräche statt. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, die pflegenden Angehörigen gut zu informieren, zu unterstützen und durch die Vermittlung passender, individueller Hilfen zu entlasten.
Zum anderen biete ich die Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Unterstützung und Betreuung der Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen Umfeld an. Diese erfolgt in der Regel stundenweise. Durch die Beschäftigung sollen die Betroffenen individuell gefördert werden. Für die Angehörigen bedeutet dies häufig einen wirkungsvollen Schutz vor persönlicher Überforderung und sozialer Isolation.
Sicherstellung der Qualität
Die Grundlage meiner Arbeit ist mein christliches Menschenbild. Als evangelisches Mitglied der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge stehe ich hinter dem apostolischen Glaubensbekenntnis. Somit fühle ich mich grundlegenden, menschlichen Werten wie einer offenen, wertschätzenden Grundhaltung den mir anvertrauten Menschen gegenüber verpflichtet.
Nach meinem Studium der Sozialpädagogik (Diplom 1989) habe ich 2014 eine Weiterbildung zur zertifizierten Pflegeberaterin abgeschlossen. Ebenso bin ich seit 2014 nach dem Basiscurriculum „Palliativ Care für Seelsorger“ zertifiziert.
Darüber hinaus lasse ich meine Arbeit regelmäßig supervisieren und bilde mich mehrmals jährlich fachlich weiter.
Seit 1995 besteht in Deutschland die gesetzliche Pflichtversicherung, die im Fall der Pflegebedürftigkeit Unterstützung nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen, sondern auch im individuellen Pflegefall leistet. Seitdem wurden die Leistungen stetig weiter verbessert, so dass jetzt Menschen mit kognitiven Einschränkungen stärker berücksichtigt werden. Sowohl Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen haben einen grundlegenden Anspruch auf Beratung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kranke oder behinderte Menschen alle erforderlichen Informationen bekommen und die Qualität in der Pflege gewährleistet ist. Hier biete ich zum einen die über einen längeren Zeitraum fortlaufende Beratung an. Bei dieser entsteht in der Regel ein Vertrauensverhältnis, in dem wirkungsvolle Reflektion und langfristig effizientes Arbeiten ermöglicht wird. Zum anderen biete ich die ein- oder mehrmaligen in sich abgeschlossenen Beratungen an, denn oft kann schon durch gezielte Informationsweitergabe die Pflegesituation deutlich verbessert werden. Auch der nach § 37 (3) SGB XI erforderliche Beratungsnachweis für die Pflegekasse wird von mir ausgestellt.